Rechtsanwalt in Osnabrück und Düsseldorf Fachkanzlei für Familienrecht Thomas Gärtner
Ich lade Sie ein, sich auf meiner Website und der Website meiner Kollegen, mit denen ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Bürogemeinschaft in Osnabrück und Düsseldorf tätig bin (Rechtsanwälte Dr. Berstermann und Partner, Osnabrück und Düsseldorf www.berstermann.com), als auch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in 40233 Düsseldorf (Rechtsanwältin Lortkipanidze, www.ra-lort.de), über mich und uns zu informieren.
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht und Erbrecht des DAV
- Mitglied in der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erbrecht und Familienrecht des DAV
Thomas Gärtner
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt
Was meine Mandantinnen und Mandanten sagen
“Mein Lieblings Herr Anwalt 👍🏻“
Fachanwalt für Familienrecht vor allen Gerichten
Ich verstehe meine Tätigkeit seit Beginn des Jahres 1996 in erster Linie in der Beratung, der Vertretung und der Wahrnehmung der Interessen meiner Mandanten im Familienrecht, insbesondere berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen des Familienrechts
- Ehescheidung
- Kindes- und Ehegattenunterhalt bei Trennung und nach Scheidung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- sog. „Schwiegerelternschenkung“
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend beantworte ich einige Fragen, die meine Mandantinnen und Mandanten mir oft stellen:
Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?
Die Kosten für eine Erstberatung dürfen nicht mehr als 190 Euro betragen.
Was macht ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor Gericht.
Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?
Ein Anwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden.
Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich an einen Anwalt oder Fachanwalt zu wenden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Nach einem Beratungsgespräch ist der erste Eindruck ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit.
Wer zahlt den Rechtsanwalt?
Wer einen Anwalt zurate zieht, muss dessen Honorar aufbringen. Mit Ausnahme des Arbeitsrechts (hier hat jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, unabhängig davon, wer im Recht ist) muss die Gegenpartei bei einem Verurteilungsbeschluss die anfallenden Anwaltsgebühren begleichen. Es ist möglich, eine Bitte auf Kostenbeteiligung für ein Rechtsverfahren zu stellen. Für eine solche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung muss das betreffende Rechtsgebiet in ihrem Leistungsumfang enthalten sein.
Wann muss ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Es wird empfohlen, ein Rechtsanwaltsbüro aufzusuchen, falls in Erwägung gezogen wird, gegen jemanden rechtliche Schritte zu ergreifen, oder Sie ein Anwaltsschreiben oder eine Klage erhalten haben.