Anwalt für Erbrecht in Osnabrück und Düsseldorf – jetzt beraten lassen!
Ob Testament oder Pflichtteil, meine Kanzlei ist für Sie da.
Wie kann ich meinen Nachlass zu Lebzeiten regeln? Was ist, wenn ich aus der Erbfolge ausgeschlossen wurde? Kann ich ein Erbe auch ausschlagen? Ein Anwalt für Erbrecht weiß Rat! Wenden Sie sich an meine Kanzlei in Osnabrück und Düsseldorf für eine ausführliche Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht.
Das Besondere des Erbrechts ist sicherlich der emotionale Aspekt, der zu den juristischen Angelegenheiten kommt. Während der Verlust des verstorbenen Familienmitglieds betrauert wird, sind außerdem die Erbangelegenheiten zu regeln. Nicht selten kommt es zu Familienstreitigkeiten um ein Erbe, was eine enorme Belastung für alle Beteiligten bedeutet.
Oft kommt es aber auch vor, dass eine verstorbene Person Schulden hinterlässt und die nächsten Familienmitglieder das Erbe daher ausschlagen wollen.
Der Beistand durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht ist in jedem Fall unverzichtbar!
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Wenden Sie sich für folgende Themen an mich:
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung
Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts
Jeder kann zu Lebzeiten selbst entscheiden und im Testament festhalten, wen er als Erbin oder Erben einsetzt.
Die Enterbung der nächsten Angehörigen bedarf keiner Begründung. In diesem Fall haben die nächsten Angehörigen, in der Regel die Kinder, aber auch Geschwister und Eltern sowie die Ehepartnerin oder der Ehepartner jedoch grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.
Das Pflichtteilsrecht kann nur aus gravierenden, gesetzlich vorgegebenen Gründen entzogen werden.
Beispiele: Die oder der Pflichtteilsberechtigte trachtet der Erblasserin oder dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder die oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig: Der Grund für die Entziehung des Pflichtteils muss in dem Testament aufgeführt sein.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasserin oder Erblasser, Erbin oder Erbe oder Pflichtteilsberechtigte oder Pflichtteilsberechtigter.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht
Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die unsere Mandantinnen und Mandanten bezüglich des Erbrechts oft beschäftigen:
Wie ist die Reihenfolge beim Erben?
Zuerst sind die Erbinnen und Erben erster Ordnung – eheliche und nichteheliche Kinder. Sind diese nicht vorhanden, sind die Erbinnen und Erben zweiter Ordnung erbberechtigt. Dies sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Es folgen die Erbinnen und Erben dritter Ordnung (Großeltern und deren Abkömmlinge) und die Erbinnen und Erben vierter Ordnung (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge).
Wer erbt wie viel innerhalb der gesetzlichen Erbfolge?
Gibt es keinen Ehevertrag und hat das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt, erbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner 50 Prozent des Nachlasses. Die übrigen 50 Prozent werden unter den leiblichen und nichtleiblichen Kindern aufgeteilt.
Wie läuft eine Erbschaft ohne Testament ab?
Hat die oder der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge.
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung