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Online Scheidungsformular Fachkanzlei für Familienrecht Thomas Gärtner

Personendaten
1. Wer stellt den Scheidungsantrag?
Wer von beiden Eheleuten den Antrag stellt, ist in der Regel völlig egal. Wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt, ist es für das Verfahren meistens einfacher, wenn dieser Ehegatte formal als der Antragsteller auftritt.
Heiratsdaten
Daten zur Trennung

Die Trennungszeit, also die Zeit zwischen Trennung und Scheidungsantrag, muss grundsätzlich mindestens knapp ein Jahr betragen, wobei eine Trennung in der ehelichen Wohnung mitgezählt wird.

9. Wer zog zuerst aus?
10. Wohnt noch einer der Ehepartner in der Ehewohnung?
Kinder
11. Sind gemeinsame Kinder vorhanden?
12. wenn mindestens ein minderjähriges gemeinsames Kind vorhanden ist: bei wem lebt das Kind bzw. die Kinder?
13. wie soll das Sorgerecht geregelt werden?

(im letzten Fall geben Sie bitte unter Punkt 22 "Weitere Mitteilungen" die Gründe für ein alleiniges Sorgerecht an)

Anmerkung: Derjenige Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt, kann immer nur die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen. Er kann also nicht beantragen, das alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil zu übertragen. Stellt also beispielsweise der Vater den Scheidungsantrag, so kann er nicht beantragen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen soll. Das kann nur die Mutter selbst beantragen. In diesem Fall müsste also die Mutter den Antrag stellen. Wenn das nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Zustimmung des anderen Ehegatten
14. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?
Einigung über die Scheidungsfolgen
15. Gibt es einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?
16. wie haben sich die Eheleute über folgende Punkte geeinigt?
a) Ehegattenunterhaltung:
b) Ehewohnung:
c) Hausrat:
d) Kindesunterhalt:
Vorsorgeausgleich (Rentenausgleich)

17. wurde in einem Notarvertrag der Vorsorgeausgleich ausgeschlossen?
Achtung: bitte den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleichs) nicht mit einem Ausschluss des Unterhalts verwechseln.

Notarvertrag vorhanden?
Soll ein Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs gestellt werden?

19. falls kein notarieller Versorgungsausgleich vorliegt:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ausnahmsweise beim Gericht beantragt werden, einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich auch ohne Notarvertrag zu genehmigen. Das setzt voraus, dass der andere Ehegatte zustimmt, die Ehe nur kurz war und beide Ehegatten in ungefähr gleichem Maße berufstätig waren. Ein Ausschluss kommt auch in Betracht, wenn nur einer der Ehegatten während der Ehe durchgehend rentenversichert war, während der andere Ehegatte z. B. selbständig war oder während der Ehe studiert hat. Ob in diesen Fällen ein Verzicht genehmigt wird, liegt im Ermessen des Gerichts. Wir können daher leider nicht garantieren, dass das Gericht den Verzicht genehmigt, auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Versorgungsausgleich
Sonstiges
20. Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse anhängig?

21. Wie hoch ist das zusammengerechnete Nettoeinkommen beider Eheleute pro Monat (ungefähre Angaben reichen aus)?
(Anm.: das Einkommen wird benötigt, um die Prozesskosten zu berechnen und den Gerichtskostenvorschuss einzahlen zu können. Es reicht aus, dass Sie uns das Einkommen ungefähr mitteilen. Sie können dieses Feld auch offenlassen; wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Je höher das Einkommen ist, desto höher sind die Kosten.)

Kontakt
Vollmacht

Ich erteile Rechtsanwalt Thomas Gärtner, Bierstr. 14, 49074 Osnabrück, die Vollmacht, beim zuständigen Gericht eine Scheidung mit den o.a. Daten zu beantragen. Die Vollmacht erstreckt sich lediglich auf diejenigen Tätigkeiten, für die ein Anwalt unbedingt erforderlich ist. Rechtsanwalt Gärtner verpflichtet sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit auch das Gericht die Kosten niedrig hält. Bei Verletzung dieser Pflicht wird zu Gunsten des Mandanten unterstellt, dass eine Verringerung der Kosten möglich gewesen wäre. Rechtsanwalt Gärtner kann dann nur das geringere Honorar verlangen. 

Vollmachterteilung?

Hinweis: Wenn Sie dieses Formular absenden, werden die von Ihnen gemachten Angaben bei mir gespeichert. Alle Angaben unterliegen jedoch der strengen anwaltlichen Schweigepflicht. Das gilt auch dann, wenn kein Auftrag zustande kommt. In diesem Fall werden Ihre Daten gelöscht.

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung den erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an: Rechtsanwalt Thomas Gärtner, Bierstr. 14, 49074 Osnabrück. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bereits ausgeführte Leistungen werden bei fristgemäß erfolgtem Widerruf, sofern Sie mich ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist beauftragt haben, tätig zu werden, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt. 

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