Anwalt für Familienrecht und Eherecht in Osnabrück und Düsseldorf – jetzt Termin vereinbaren!
Der Rechtsbeistand Ihres Vertrauens in herausfordernden Lebenssituationen.
Eine Liebe, die ein Leben lang hält, wünschen sich die meisten Menschen. Doch leider sieht die Wirklichkeit oft anders aus und die einst so tief verbundenen Eheleute gehen plötzlich auf unterschiedlichen Wegen.
Viele Ehepartnerinnen und Ehepartner wünschen sich dann eine Scheidung und müssen einen Scheidungsanwalt einschalten.
Ihr erfahrener Anwalt für Familienrecht und Eherecht ist für Sie im Einsatz. Fachkanzlei für Familienrecht Thomas Gärtner in Osnabrück und Düsseldorf steht Ihnen in sämtlichen Fragestellungen des Familienrechts und somit auch des dazugehörigen Eherechts zur Verfügung.
Ich biete eine ausführliche Rechtsberatung und vertrete Sie vor allen Gerichten, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Letztere ist selbstverständlich immer die angestrebte Lösung.
Problemstellungen im Bereich Familienrecht
Ihre Situation:
- Sie quälen sich schon lange mit der Überlegung, sich zu trennen, oder leben bereits getrennt?
- Sie sind sich unsicher, was in der Zukunft bei einer Trennung und eventuell einer Scheidung auf Sie zukommt?
- Was wird aus den Kindern?
- Wie ist mein Unterhalt für die Zukunft gesichert oder muss ich überhaupt Unterhalt zahlen und wenn ja, wie viel?
- Was wird aus meiner Rente bei einer Ehescheidung?
- Kann ich das Haus oder sonstiges Vermögen behalten? Muss ich Vermögen abgeben?
- Ich habe mir ein Unternehmen aufgebaut. Wird dieses bei einer Ehescheidung zerschlagen?
Meine Eltern haben uns/meinem Ehepartner im Rahmen der Schwiegerelternschenkung Vermögen zukommen lassen, wie kann man dies ggfs. nach Trennung/Scheidung rückabwickeln?
Wenn dies u.a. die Fragen sind, die Sie sich in Ihrer jetzigen Situation stellen, dann ist jetzt der Zeitpunkt gekommen in der Sie etwas an Ihrer Situation ändern sollten und einen Rechtsanwalt in Osnabrück oder Düsseldorf, der auch gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht ist, aufsuchen.
Ich werde Ihnen helfen, Ihre derzeitige oftmals schwierige und unklare Situation zum Besseren zu gestalten als Rechtsanwalt in Osnabrück und Düsseldorf und Fachanwalt für Familienrecht.
Meine Lösung für Sie:
Ich biete Ihnen daher an, mich voll in die Lösung Ihrer Probleme einzubringen und diese nachhaltig in den Griff zu bekommen. Dies durch meine langjährige Erfahrung und den von mir erworbenen Spezialkenntnissen u.a.im Bereich des Familienrechts durch die Erlangung des Fachanwaltstitels Fachanwalt für Familienrecht.
Zu diesem Zweck führe ich Gespräche und Verhandlungen mit Ihrem Ehepartner, den gegnerischen Rechtsanwälten und führe gerichtliche Verfahren vor den jeweils zuständigen Gerichten (bundesweit).
Es sollen daher für Sie folgende Ziele erreicht werden:
- Nachhaltige Stabilisierung Ihrer finanziellen Verhältnisse.
- Schutz und Erhalt Ihres Vermögens im Rahmen von Zugewinnausgleichsverfahren und sonstiger Güterrechtsauseinandersetzungen.
- Rückforderung oder Sicherung sogenannter Schwiegerelternschenkungen an den anderen Ehepartner.
- Angemessener Kostenaufwand bei gleichzeitiger optimaler Beratung.
Um diese Ziele gemeinsam mit Ihnen zu erreichen wünsche ich mir von Ihnen eine umfassende vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dazu gehört auf Ihrer Seite, damit ich Sie richtig beraten kann, die Offenlegung sämtlicher in diesem Zusammenhang notwendigen Informationen. Nur so versetzen sie mich in die Lage ihre familienrechtlichen Probleme vollständig zu erfassen und einer effizienten Lösung zuzuführen.
Dazu habe ich im weiteren Formulare und Erläuterungen zusammengestellt die Sie bei Bedarf gerne nutzen können. Zur Vorbereitung eines Termins, wäre es ebenfalls sehr hilfreich, wenn Sie die in den anliegenden Formularen erfassten Fragen beantworten würden und die dazu notwendigen Unterlagen zu einer Besprechung mitbringen würden. Sollten die Unterlagen nicht komplett vorliegen, können diese selbstverständlich auch jederzeit nachgereicht werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Familien- und Eherecht
Im Folgenden gehe ich auf einige Punkte ein, die meine Mandantinnen und Mandanten im Bereich des Familien- und Eherechts oft beschäftigen:
Was gehört zum Familienrecht und Eherecht?
Grundsätzlich umfasst das Familienrecht – ein Teil des Zivilrechts – alle rechtlichen Regelungen, die durch die Verhältnisse der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft entstehen. Das Eherecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts mit den Inhalten der Ehe, der Eheschließung sowie der Scheidung und den damit verbundenen Rechtsfolgen im Fokus. Hier sind insbesondere das Unterhaltsrecht für die gemeinsamen Kinder zu nennen. Als Anwalt für Familienrecht und Eherecht berate und vertrete ich Sie in allen relevanten Bereichen.
Was kostet ein Anwalt für Familienrecht?
Die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt für Familienrecht betragen laut Gebührenordnung für Rechtsanwälte maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sollte es zu einem familienrechtlichen Verfahren kommen, fallen weitere Kosten an, die sich je nach Aufwand ebenfalls an der Gebührenordnung orientieren.
Meine Kanzlei ist für Sie da!
Gerne setze ich meine langjährige Erfahrung und mein Fachwissen, das immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung ist, für Sie ein. Vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular einen Beratungstermin mit mir und schildern Sie mir Ihren Fall.
- Ehe
- Eheschließung
- Scheidung
- Unterhaltsrecht