Anwalt bei Scheidung in Osnabrück und Düsseldorf – erfahren und kompetent
Vom Trennungsjahr bis hin zum Unterhalt umfassend beraten und vertreten.
Eine Scheidung ist eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Neben der Ernüchterung über die verlorene Liebe und Lebensgemeinschaft sind viele organisatorische Verpflichtungen äußerst belastend.
Wenden Sie sich, sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, an meine Kanzlei in Osnabrück und Düsseldorf für eine umfassende juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht, falls nötig. Vor dem Familiengericht, das die Scheidung durchführt, ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.
Zeitlicher Rahmen einer Scheidung – Ihr Anwalt informiert
Wenn sich eine Ehegattin oder ein Ehegatte oder beide Parteien scheiden lassen möchten, müssen sie zunächst ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr). Anschließend kann die Scheidung erfolgen, sofern beide Eheleute einwilligen. Eine Partei kann die Scheidung ablehnen, wenn die Tatsachen gegen eine endgültige Trennung sprechen. Dies können eine fehlende räumliche Trennung oder eine Versöhnung sein.
Leben beide Eheleute bereits seit drei Jahren nicht mehr zusammen, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an und sieht eine Scheidung vor, auch wenn eine Partei nicht einwilligt.
Liegt ein Härtefall wie etwa Gewalttätigkeit vor, kann eine Scheidung vorzeitig durchgeführt werden.
Scheidung und Unterhalt
Im Zusammenhang mit einer Scheidung kommt dem Thema Unterhalt eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern diese nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder die Schule besuchen oder studieren. Die früheren Eheleute müssen nach der Scheidung selbst für ihre Einkommen sorgen, es gibt jedoch Ausnahmen.
So hat eine Partei der anderen unter anderem Unterhalt zu zahlen, wenn diese kleine Kinder betreut oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.
Sobald Kinder drei Jahre alt sind, kann der betreuenden Person zumindest eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden.
Online Scheidung
Bitte beachten Sie, dass für die Stellung des Scheidungsantrages mit Ausnahme von Härtefällen das Trennungsjahr eingehalten werden muss. Nähere Informationen zur Scheidung und den möglichen Scheidungsfolgen finden Sie hier.
Um einen Scheidungsantrag für Sie schnell und unkompliziert einreichen zu können, finden Sie im Anschluss ein entsprechendes Formular, um mir alle notwendigen Informationen zukommen lassen zu können. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung, muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag durch einen Anwalt beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Mandant erst nach einer entsprechenden Bestätigung einer Mandatsübernahme durch mich entsteht.
Das Ausfüllen des nachfolgenden Formulars ist für Sie unverbindlich und kostenlos! Nach Absenden des Formulars, lasse ich Ihnen dann alle notwendigen Unterlagen für ein Scheidungsverfahren auf dem Postweg zukommen. Bei Fragen hinsichtlich der Gerichts- und Anwaltskosten, komme ich gerne in einem persönlichen Gespräch zurück.
Es gibt auch die Möglichkeit bei sozialschwachen Personen die so genannte Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Selbstverständlich berate ich Sie auch hier persönlich.
Sie können jederzeit einen persönlichen Termin unter der Telefonnummer: +49 541 580 585 64 oder unter der E-Mail: info∂tg-recht.de vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Scheidung
Im Folgenden beantworte ich einige Fragen, die meine Mandantinnen und Mandanten mir oft stellen:
Was kostet ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Idealfall ist eine einvernehmliche Scheidung. Für die dabei anfallenden Gebühren ist das Netto-Einkommen und das Vermögen beider Eheleute maßgeblich.
Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Anwalt stellt sicher, dass alle Prozesse im Sinne seiner Mandantin oder seines Mandanten ablaufen. Dabei steht er ihr oder ihm bei allen Fragestellungen zur Seite.
Ab wann sollte der Anwalt eingeschaltet werden?
Nach dem Trennungsjahr kann der Rechtsanwalt für Familienrecht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen schon vor Ablauf des Trennungsjahres bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.
Welche Papiere sind nötig?
Diese Dokumente müssen Sie beim Familiengericht einreichen: anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag, Ehevertrag, Kopie des Familienstammbuchs oder Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweis, Formulare für den Versorgungsausgleich, im Falle der Prozesskostenbeihilfe Nachweise über persönliche Finanzen, beglaubigte Kopie der notariellen Scheidungsfolgevereinbarung, wenn vorhanden.
Wer zahlt den Anwalt bei einer Scheidung?
Jede Partei zahlt ihren Scheidungsanwalt selbst und übernimmt die Hälfte der Gerichtskosten.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Rechtsberatung.
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